Wenn Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung untergebracht ist, gelten in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top besondere Regeln: In Wochenend-, Ferien- oder Gartenhäusern sowie Garagen sind bestimmte Wertsachen vom Versicherungsschutz ausgenommen. Hier erfahren Sie, was gilt und welche Kosten übernommen werden.
Nicht versichert sind:
- Wertsachen nach Ziffer 21 in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern, Garagen oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
Was bedeutet das konkret?
Diese Erläuterung dient als unverbindliche Lesehilfe: Der Versicherungsschutz für Hausrat gilt grundsätzlich in der ständigen Wohnung. Befinden sich Gegenstände in Gebäuden, die nicht dauerhaft bewohnt werden – etwa in einem Ferien- oder Gartenhaus oder in einer Garage – sind bestimmte Wertsachen vom Schutz ausgenommen. Für Kosten, die durch einen Versicherungsfall notwendig werden und tatsächlich entstehen, sieht der Tarif eine Erstattung vor.
Häufige Fragen
Sind Wertsachen im Ferienhaus über die Hausratversicherung geschützt?
Nein. Wertsachen nach Ziffer 21 sind in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-, Weinberghäusern, Garagen oder in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden nicht versichert.
Welche Gebäude gelten als nicht ständig bewohnt?
Dazu zählen Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäuser, Garagen sowie sonstige nicht ständig bewohnte Gebäude.
Welche Kosten werden ersetzt?
Der Versicherer ersetzt Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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