Bewachungskosten in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top übernehmen die Kosten für das Bewachen versicherter Sachen, wenn die Wohnung unbewohnbar geworden ist und Schließvorrichtungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten – längstens für 72 Stunden.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Bewachungskosten:
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Dauer der Kostenübernahme:
- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind.
- Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stunden.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr bewohnbar ist und die vorhandenen Schlösser oder Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten, kann eine Bewachung der versicherten Gegenstände sinnvoll sein. Die dafür anfallenden Kosten werden übernommen, bis die Sicherungen wieder voll funktionsfähig sind – jedoch nicht länger als drei Tage.
Häufige Fragen
Was sind Bewachungskosten?
Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
Wie lange werden die Bewachungskosten ersetzt?
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für die Dauer von 72 Stunden.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Wann kommen Bewachungskosten überhaupt in Betracht?
Sie kommen in Betracht, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen sowie sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten.
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