Bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top werden Sachverständigenkosten aus einem Sachverständigenverfahren anteilig erstattet – erfahren Sie, ab welcher Schadenhöhe die Erstattung greift, welcher Prozentsatz übernommen wird und wie hoch die Entschädigung begrenzt ist.
Sachverständigenkosten sind Kosten, die im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 22 entstehen.
Voraussetzungen und Umfang der Erstattung:
- Der entschädigungspflichtige Schaden muss 10.000 EUR übersteigen.
- Erstattet werden 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten.
- Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal 1.500 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn im Schadenfall ein Sachverständigenverfahren durchgeführt wird, fallen dafür Kosten an. Einen Teil dieser Kosten, die Sie als Versicherungsnehmer selbst tragen müssten, übernimmt die HanseMerkur im Tarif Top – allerdings nur ab einer bestimmten Schadenhöhe und bis zu einer festgelegten Obergrenze. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Was sind Sachverständigenkosten in der HanseMerkur Hausratversicherung?
Das sind Kosten, die im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens nach Ziffer 22 entstehen.
Ab welcher Schadenhöhe werden die Kosten erstattet?
Die Erstattung greift, soweit der entschädigungspflichtige Schaden 10.000 EUR übersteigt.
Welcher Anteil der Kosten wird übernommen?
Erstattet werden 80 % der vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten.
Wie hoch ist die Entschädigung maximal?
Die Entschädigung ist auf 3 % der Versicherungssumme, maximal jedoch 1.500 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]