Bei Meinungsverschiedenheiten in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top stehen dem Versicherungsnehmer mehrere Wege offen: Er kann sich an den unabhängigen und kostenfrei arbeitenden Versicherungsombudsmann, an die Versicherungsaufsicht (BaFin) oder an den Rechtsweg wenden – inklusive der Kontaktdaten und einer Online-Beschwerdemöglichkeit für online abgeschlossene Verträge.
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherer auf, hat der Versicherungsnehmer insbesondere folgende Beschwerdemöglichkeiten:
Versicherungsombudsmann
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
- Versicherungsombudsmann e.V.
- Postfach 080632
- Berlin
- Telefon: 0800 3696000
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Versicherungsnehmer, die diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Versicherungsaufsicht
Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
- Sektor Versicherungsaufsicht
- Graurheindorfer Straße 108
- Bonn
- Telefon: 0800 2100500
- E-Mail: poststelle@bafin.de
- Internet: https://www.bafin.de
Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Was bedeutet das konkret?
Bist du mit deinem Versicherer nicht einer Meinung, musst du das nicht einfach hinnehmen. Du kannst dich zunächst an den Versicherungsombudsmann wenden – eine unabhängige Schlichtungsstelle, deren Verfahren für dich kostenfrei ist. Bist du mit der Betreuung unzufrieden, kannst du dich auch an die Versicherungsaufsicht (BaFin) wenden. Und unabhängig davon steht dir immer der Weg über die Gerichte offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich bei Meinungsverschiedenheiten wenden?
Du hast insbesondere folgende Möglichkeiten: den Versicherungsombudsmann, die Versicherungsaufsicht (BaFin) sowie den Rechtsweg.
Kostet das Schlichtungsverfahren beim Versicherungsombudsmann etwas?
Nein. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Kann die BaFin meinen Streitfall verbindlich entscheiden?
Nein. Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.
Ich habe den Vertrag online abgeschlossen – wie beschwere ich mich?
Wenn du den Vertrag online abgeschlossen hast (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail), kannst du dich mit deiner Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Deine Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
Kann ich trotzdem vor Gericht gehen?
Ja. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung, Tarif Top
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]