In der Hausratversicherung Top der HanseMerkur entfällt die Leistungspflicht aus besonderen Gründen: Wer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt oder den Versicherer arglistig über den Grund oder die Höhe der Entschädigung täuscht, verliert den Anspruch. Ein rechtskräftiges Strafurteil gilt dabei als Beweis.
Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen versucht.
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
Was bedeutet das konkret?
In bestimmten Fällen zahlt die Versicherung nicht. Das gilt zum einen, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden absichtlich verursacht hat. Zum anderen entfällt die Leistung, wenn er die Versicherung bewusst über wichtige Punkte des Schadens belügt oder dies versucht. Liegt ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatz oder Betrug vor, gilt das als Nachweis dafür.
Häufige Fragen
Wann ist der Versicherer wegen vorsätzlicher Herbeiführung leistungsfrei?
Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbeiführt, ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Welche Rolle spielt ein rechtskräftiges Strafurteil?
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach dem Versicherungsfall?
Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der Versicherungsnehmer ihn arglistig über Tatsachen täuscht oder zu täuschen versucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind.
Wann gilt eine Täuschung als bewiesen?
Wenn die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betrugs oder Betrugsversuches festgestellt ist, gelten die Voraussetzungen als bewiesen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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