Wer kann die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der HanseMerkur überhaupt abschließen? Versichern können sich Personen, die in der gesetzlichen Pflegeversicherung abgesichert sind und für den Vertrag eine Pflegevorsorgezulage erhalten – während Pflegebedürftige und Minderjährige ausgeschlossen sind.
Versicherungsfähig nach diesen Bedingungen sind Personen, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind in der gesetzlichen Pflegeversicherung versichert. Dazu zählen die soziale Pflegeversicherung und die private Pflegepflichtversicherung.
- Sie erhalten für diesen Vertrag eine Pflegevorsorgezulage SGB XI.
Die Regelungen zu den weiteren genannten Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Nicht versicherungsfähig sind Personen, auf die einer der folgenden Punkte zutrifft:
- Sie beziehen oder bezogen bereits vor Abschluss des Versicherungsvertrags Leistungen wegen Pflegebedürftigkeit nach dem Vierten Kapitel des SGB XI aus der sozialen Pflegeversicherung oder gleichwertige Vertragsleistungen aus der privaten Pflegepflichtversicherung.
- Sie haben das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026