Was muss eine versicherte Person bei der HanseMerkur Zusatzversicherung selbst bestätigen und melden? Bei Vertragsabschluss ist zu erklären, dass die Voraussetzungen für die Versicherungsfähigkeit erfüllt sind, und jede spätere Änderung, die diese Versicherungsfähigkeit entfallen lässt, muss unverzüglich angezeigt werden.
Bei Abschluss des Vertrages muss der Versicherte bestätigen, dass die Voraussetzungen der Versicherungsfähigkeit vorliegen. Diese Bestätigung erfolgt in Textform, soweit nicht eine andere Form vereinbart ist.
Jede Änderung der Verhältnisse, die zu einem Wegfall der Versicherungsfähigkeit führt, ist dem Versicherer unverzüglich in Textform anzuzeigen. Dazu zählt insbesondere auch das Ende der Versicherung in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Eine Anzeige in einer erleichterten Form ist nur dann möglich, wenn diese vereinbart wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026