Ab wann zählt die Wartezeit in der Zusatzversicherung der HanseMerkur und wie lange dauert sie? Die Wartezeit startet mit dem Versicherungsbeginn und beträgt grundsätzlich fünf Jahre, sofern keine kürzere Frist vereinbart wurde. Bei Vertragsänderungen gilt die Wartezeitregelung für den neu hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Die Wartezeit rechnet vom Versicherungsbeginn an.
Die Wartezeit beträgt fünf Jahre, soweit nicht eine kürzere Wartezeit vereinbart ist.
Bei Vertragsänderungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026