Ab wann greift der Schutz der HanseMerkur Zusatzversicherung wirklich? Maßgeblich ist der im Versicherungsschein genannte Versicherungsbeginn – allerdings erst, wenn der Vertrag tatsächlich zustande gekommen ist und die vereinbarte Wartezeit abgelaufen ist. Auch bei späteren Vertragsänderungen gelten diese Voraussetzungen für den neu hinzukommenden Teil.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein als Versicherungsbeginn bezeichnet ist.
Der Schutz beginnt jedoch nicht vor dem Abschluss des Versicherungsvertrages. Der Vertragsabschluss erfolgt insbesondere durch den Zugang des Versicherungsscheines oder einer schriftlichen Annahmeerklärung. An Stelle einer schriftlichen Annahmeerklärung kann eine erleichterte Form vereinbart werden.
Außerdem beginnt der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der vereinbarten Wartezeit.
Bei Vertragsänderungen gelten diese Voraussetzungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026