Was passiert mit den Überschüssen in der geförderten ergänzenden Pflegeversicherung der HanseMerkur? Aus dem Abrechnungsverband wird eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet, die allein den Versicherungsnehmern zugutekommt – etwa durch begrenzte Beitragsanstiege, Anrechnung auf den Beitrag, höhere Leistungen oder eine Zuführung zur Alterungsrückstellung mit besonderen Regeln ab dem 65. und 80. Lebensjahr.
Nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften wird aus dem Abrechnungsverband der staatlich geförderten ergänzenden Pflegeversicherung eine Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung gebildet. Diese Rückstellung kommt ausschließlich den Versicherungsnehmern zu Gute. Sie kann in folgender Form verwendet werden:
- Limitierung von Beitragsanstiegen bei Beitragsanpassungen,
- Anrechnung auf den Beitrag,
- Erhöhung der Leistung oder
- Zuführung zur Alterungsrückstellung. Diese Beträge sind ab Vollendung des 65. Lebensjahres des Versicherten zur zeitlich unbefristeten Finanzierung der Mehrbeiträge aus Beitragserhöhungen oder eines Teils der Mehrbeiträge zu verwenden, soweit die vorhandenen Mittel für eine vollständige Finanzierung der Mehrbeiträge nicht ausreichen. Nicht verbrauchte Beträge sind mit Vollendung des 80. Lebensjahres des Versicherten zur Prämiensenkung einzusetzen.
Die Form und der Zeitpunkt der Verwendung erfolgen nach Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders.
Inhalte aus: Bedingungen Pflege-Zusatzversicherung staatlich gefördert 2026