Der Ergänzungstarif EZ der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten Aufwendungen für Zahnersatz mit gestaffelten Höchstbeträgen. Die Leistungen umfassen prothetische, implantologische und funktionstherapeutische Leistungen.
- Erstattungsfähige Aufwendungen: Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederung; als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische sowie implantologische Leistungen; erstattungsfähig auch zahntechnische Laborarbeiten und Materialien im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.
- Erstattungshöhe: 30 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
- Höchstbeträge zu Beginn: 180 EUR bis Ende 1. Versicherungsjahr, 360 EUR bis Ende 2., 540 EUR bis Ende 3., 720 EUR bis Ende 4. Jahr, unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr; Höchstbeträge entfallen bei unfallbedingtem Zahnersatz nach Policierung.
- Gesamterstattung: einschließlich Vorleistung max. 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
- Implantologische Leistungen: Erstattung einschließlich Material- und Laborkosten auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt.
- Versicherungsfähigkeit: GKV-Versicherte mit ständigem Wohnsitz in Deutschland; Heilfürsorgeempfänger stehen GKV-Versicherten gleich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026