Der Tarif EZE der HanseMerkur ist ein ergänzender Zahnersatz-Baustein für GKV-Versicherte, der nur in Kombination mit weiteren Zahn- oder Ergänzungstarifen abgeschlossen werden kann. Die Erstattung erfolgt mit gestaffelten Höchstbeträgen.
- Erstattungsfähige Aufwendungen: Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederung; als Zahnersatz gelten prothetische Leistungen einschl. Brücken, Kronen und Inlays, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische sowie implantologische Leistungen; erstattungsfähig auch zahntechnische Laborarbeiten und Materialien im Rahmen des Preis- und Leistungsverzeichnisses.
- Erstattungshöhe: 20 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
- Höchstbeträge zu Beginn: 120 EUR bis Ende 1. Versicherungsjahr, 240 EUR bis Ende 2., 360 EUR bis Ende 3., 480 EUR bis Ende 4. Jahr, unbegrenzt ab dem 5. Versicherungsjahr; Höchstbeträge entfallen bei unfallbedingtem Zahnersatz nach Policierung.
- Gesamterstattung: einschließlich Vorleistungen des Kostenträgers (GKV oder Heilfürsorge) und der HanseMerkur max. 90 % der erstattungsfähigen Aufwendungen.
- Implantologische Leistungen: Erstattung einschließlich Material- und Laborkosten auf max. 6 Implantate im Oberkiefer und 4 im Unterkiefer beschränkt.
- Versicherungsfähigkeit: nur in Verbindung mit einem der Tarife BKD, E1, E2, E3, EG, ES, EST, ESTH, EZ, EZS, plus 1, plus 2, plus 3, plus G oder plus Zahn; für Heilfürsorgeempfänger nur zusammen mit Tarif EZ möglich.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026