Der Ergänzungstarif ES der HanseMerkur erstattet GKV-Versicherten Heilmittel, Brillen, Zahnersatz, Krankenhausbehandlung und Auslandsreisen. Die Leistungen sind je nach Bereich mit Prozentsätzen und Höchstbeträgen unterschiedlich ausgestaltet.
- Heilmittel: 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV; als Heilmittel gelten Licht-, Wärme- und sonstige physikalische Behandlungen, Massagen u. dgl. sowie medizinische Bäder jeder Art.
- Brillen: 100 % bis 180 EUR der Kosten für Brillen einschließlich Brillengläser; ohne GKV-Vorleistung Anspruch frühestens nach 24 Monaten seit letztem Bezug oder bei Veränderung der Sehschärfe um mindestens 0,5 Dioptrien; bei GKV-Vorleistung nur verbleibende Kosten; Erstattung auf 180 EUR pro Kalenderjahr begrenzt.
- Zahnersatz: 25 % der erstattungsfähigen Aufwendungen für Zahnersatz einschl. Reparaturen und Wiedereingliederung (prothetische Leistungen einschl. Brücken und Kronen, Aufbissbehelfe und Schienen, funktionsanalytische/-therapeutische Leistungen); Aufwendungen für Inlays und Implantate werden nicht erstattet; Gesamterstattung inkl. Vorleistung max. 90 %.
- Krankenhausbehandlung: 100 % des gesetzlichen Eigenanteils nach Vorleistung der GKV für längstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres; 100 % der für Unterkunft und Verpflegung anfallenden Mehrkosten des Mehrbettzimmers ohne privatärztliche Leistungen bei Aufsuchen eines anderen als des in der Einweisung genannten Krankenhauses in Deutschland.
- Auslandsreisen: ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland während maximal 6-wöchiger Reisen zu 100 % (u. a. ärztliche Behandlung, verordnete Medikamente/Verbandmittel, physikalische Behandlungen, Massagen/Packungen/Inhalationen, Hilfsmittel infolge Unfall, Röntgendiagnostik, stationäre Behandlung, Transport, Operationen); ferner 100 % für schmerzstillende Zahnbehandlung und einfache Zahnfüllungen, Rücktransport, Überführungskosten und Bestattungskosten im Ausland bis Höhe der Überführungskosten; Verzicht auf Wartezeiten gemäß § 3 Musterbedingungen.
- Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung: erfolgt nach Maßgabe der Tarifbedingungen.
Inhalte aus: Leistungsübersicht Private-Krankenzusatzversicherung 2026