Bei der HanseMerkur Unfallversicherung ist der erste Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins fällig. Wird er verspätet gezahlt, beginnt der Versicherungsschutz erst später – und die HanseMerkur kann unter bestimmten Voraussetzungen sogar vom Vertrag zurücktreten. Erfahren Sie, welche Ausnahmen bei unverschuldeter Verzögerung gelten.
1. Fälligkeit der Zahlung
Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
Voraussetzung ist, dass wir Sie zuvor darauf aufmerksam gemacht haben – und zwar durch:
- eine gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder
- einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein.
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
3. Rücktritt
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
Was bedeutet das konkret?
Nach Erhalt des Versicherungsscheins haben Sie eine kurze Frist, um den ersten Beitrag zu zahlen. Zahlen Sie zu spät, verschiebt sich in der Regel der Start Ihres Versicherungsschutzes auf den Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung – vorausgesetzt, Sie wurden darauf hingewiesen. Können Sie belegen, dass Sie die Verzögerung nicht selbst zu verantworten haben, bleiben der vereinbarte Beginn und der Vertrag bestehen.
Häufige Fragen
Wann muss ich den ersten Beitrag bezahlen?
Sobald Sie den Versicherungsschein erhalten haben, müssen Sie den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag zu spät zahle?
Der Versicherungsschutz beginnt dann erst ab dem späteren Zeitpunkt der Zahlung. Das gilt, sofern wir Sie zuvor durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein darauf aufmerksam gemacht haben.
Was gilt, wenn ich die verspätete Zahlung nicht verschuldet habe?
Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Kann die HanseMerkur vom Vertrag zurücktreten?
Ja. Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Ein Rücktritt ist jedoch nicht möglich, wenn Sie nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
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