In der HanseMerkur Unfallversicherung startet der Versicherungsschutz zu dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Wann genau der Schutz greift und welche Frist für die Zahlung gilt, erfahren Sie hier kompakt zusammengefasst.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Unfallversicherung setzt zu dem Zeitpunkt ein, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Damit dieser Schutz wirksam wird, sollten Sie den fälligen Beitrag zeitnah begleichen – konkret unverzüglich, nachdem 14 Tage seit dem Erhalt des Versicherungsscheins vergangen sind. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der HanseMerkur Unfallversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt.
Welche Voraussetzung gilt für den Versicherungsschutz?
Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Bis wann muss ich den ersten Beitrag zahlen?
Sie zahlen den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt für den Beginn?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
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