Wenn ein versichertes Kind volljährig wird, stellt die HanseMerkur Unfallversicherung den Kinder-Tarif auf den Erwachsenentarif um. Sie haben dabei ein Wahlrecht: gleicher Beitrag mit reduzierten Versicherungssummen oder gleiche Summen gegen höheren Beitrag – hier lesen Sie, wie und bis wann Sie entscheiden.
Nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet, stellen wir die Versicherung auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif um.
Dabei haben Sie folgendes Wahlrecht:
- Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versicherungssummen entsprechend oder
- Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und wir berechnen einen entsprechend höheren Beitrag.
Wir werden Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht informieren. Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, führen wir den Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fort.
Was bedeutet das konkret?
Sobald das versicherte Kind volljährig ist und das laufende Versicherungsjahr endet, wechselt der Vertrag automatisch in den Erwachsenentarif. Sie können dann selbst entscheiden, ob Ihnen ein gleichbleibender Beitrag oder gleichbleibende Leistungen wichtiger sind. Treffen Sie keine Wahl, gilt automatisch die Variante mit den reduzierten Versicherungssummen.
Häufige Fragen
Wann wird der Kinder-Tarif auf den Erwachsenentarif umgestellt?
Die Umstellung erfolgt nach Ablauf des Versicherungsjahres, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Umgestellt wird auf den bei Abschluss des Vertrags gültigen Erwachsenentarif.
Welches Wahlrecht habe ich bei der Umstellung?
Sie können entweder den bisherigen Beitrag zahlen und die Versicherungssummen werden entsprechend reduziert, oder Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen und zahlen einen entsprechend höheren Beitrag.
Werde ich über die Umstellung informiert?
Ja, die HanseMerkur informiert Sie rechtzeitig über Ihr Wahlrecht.
Was passiert, wenn ich keine Wahl treffe?
Haben Sie bis spätestens zwei Monate nach Beginn des neuen Versicherungsjahres noch keine Wahl getroffen, wird der Vertrag mit reduzierten Versicherungssummen fortgeführt.
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