Nach einem Versicherungsfall können sowohl Sie als auch die HanseMerkur Unfallversicherung den Vertrag kündigen – etwa nach einer erbrachten Leistung oder einer Klage auf Leistung. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und ab wann Ihre Kündigung oder die des Versicherers wirksam wird.
Wann eine Kündigung möglich ist:
Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn:
- wir eine Leistung erbracht haben, oder
- wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Frist für den Zugang der Kündigung:
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Wann die Kündigung wirksam wird:
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
- Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Versicherungsfall haben beide Seiten – Sie und der Versicherer – die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Auslöser dafür ist entweder eine bereits erbrachte Leistung oder eine von Ihnen erhobene Klage auf eine Leistung. Für eine solche Kündigung gilt eine zeitliche Grenze, und je nachdem, wer kündigt, tritt die Wirkung zu unterschiedlichen Zeitpunkten ein.
Häufige Fragen
Wann kann der Vertrag nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Sie oder die HanseMerkur können den Vertrag kündigen, wenn eine Leistung erbracht wurde oder wenn Sie Klage auf eine Leistung erhoben haben.
Welche Frist gilt für die Kündigung?
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leistung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
Ab wann ist meine eigene Kündigung wirksam?
Ihre Kündigung wird wirksam, sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
Ab wann ist die Kündigung des Versicherers wirksam?
Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
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