Wer bei der HanseMerkur Unfallversicherung seine Berufstätigkeit oder Beschäftigung ändert, sollte das unverzüglich melden: Der Beitrag richtet sich nach dem Berufsgruppenverzeichnis, und je nach neuer Tätigkeit können sich die Versicherungssummen erhöhen oder verringern. Erfahren Sie, welche Fristen gelten und wie Sie den Vertrag mit den bisherigen Summen fortführen können.
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
Die Höhe des Beitrags hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung des Beitrags ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis.
1. Mitteilung der Änderung
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Nicht darunter fallen:
- Freiwilliger Wehrdienst
- Militärische Reserveübungen
- Befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst)
2. Auswirkungen der Änderung
Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle.
Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Ihr Beruf oder Ihre Beschäftigung spielt eine Rolle für Ihren Unfallversicherungsschutz, da sich der Beitrag danach richtet. Wechseln Sie in eine andere Tätigkeit, sollten Sie das der HanseMerkur zeitnah mitteilen. Abhängig von der neuen Tätigkeit können sich die abgesicherten Leistungen bei gleichbleibendem Beitrag verändern – nach oben oder nach unten. Wer die bisherigen Leistungen behalten möchte, kann den Vertrag alternativ mit angepasstem Beitrag fortführen.
Häufige Fragen
Muss ich einen Berufswechsel melden?
Ja. Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie der HanseMerkur unverzüglich mitteilen.
Gilt das auch für freiwilligen Wehrdienst oder soziale Dienste?
Nein. Freiwilliger Wehrdienst, militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z. B. Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht unter die Mitteilungspflicht.
Ab wann gelten niedrigere Versicherungssummen?
Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Ab wann gelten höhere Versicherungssummen?
Höhere Versicherungssummen gelten, sobald Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung.
Kann ich meine bisherigen Versicherungssummen behalten?
Ja. Auf Ihren Wunsch führt die HanseMerkur den Vertrag mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald Ihre Mitteilung zugeht.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]