Bei der HanseMerkur Unfallversicherung sind auch Unfälle unter Wasser abgesichert: Erfahren Sie, wann Ersticken, Ertrinken oder ein tauchtypischer Gesundheitsschaden wie die Caissonkrankheit oder Trommelfellverletzungen als versicherter Unfall gelten und welche Bedingungen dafür maßgeblich sind.
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig:
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiele: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen
Was bedeutet das konkret?
Auch Ereignisse, die sich unter Wasser abspielen, können als Unfall gelten. Entscheidend ist, dass sie die versicherte Person unfreiwillig treffen. Dazu zählt neben Ersticken und Ertrinken auch ein Gesundheitsschaden, der typischerweise beim Tauchen auftritt – etwa die Caissonkrankheit oder eine Trommelfellverletzung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Gelten Unfälle unter Wasser als versicherter Unfall?
Ja. Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig erstickt, ertrinkt oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Was ist ein tauchtypischer Gesundheitsschaden?
Beispiele für einen tauchtypischen Gesundheitsschaden sind die Caissonkrankheit und Trommelfellverletzungen.
Muss das Ereignis unter Wasser unfreiwillig sein?
Ja. Der Unfall unter Wasser liegt vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig erstickt, ertrinkt oder einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Zählt Ertrinken zu den versicherten Unfällen unter Wasser?
Ja. Ertrinken zählt – neben Ersticken und einem tauchtypischen Gesundheitsschaden – zu den unter Wasser als Unfall geltenden Ereignissen, sofern es unfreiwillig geschieht.
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