Die HanseMerkur Unfallversicherung regelt den Schutz bei Unfällen unter Wasser und informiert über die Bedingungen für die Leistungen im Schadensfall.
Als Unfall gilt, wenn die versicherte Person unter Wasser unfreiwillig
- erstickt, ertrinkt oder
- einen tauchtypischen Gesundheitsschaden erleidet.
Beispiele: Caissonkrankheit, Trommelfellverletzungen