Die HanseMerkur Unfallversicherung informiert über die Ausübung der Rechte der Versicherungsnehmer und erläutert die entsprechenden Verfahren und Fristen.
Die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander sind, folgendermaßen:
1. Fremdversicherung
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlichIhnen als Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten Person zugestoßen ist.
Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
2. Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
3. Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.