Die HanseMerkur Unfallversicherung bietet Schutz bei Schäden durch Explosions-, Schall- und Druckwellen sowie Stromschlag und erläutert die entsprechenden Leistungen.
Es gilt als Unfall auch, wenn die versicherte Person aufgrund von
- Explosions-, Schall- oder sonstigen Druckwellen (z. B. Knalltrauma),
- mechanischer (z. B. Sturz), chemischer (z. B. Verätzung) oder elektrischer (z. B. Stromschlag) Einwirkung
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.