In der HanseMerkur Unfallversicherung gilt auch eine erhöhte Kraftanstrengung als Unfall – etwa wenn sich die versicherte Person durch übermäßigen Muskeleinsatz ein Gelenk verrenkt, einen Leistenbruch zuzieht oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln zerrt oder zerreißt. Erfahren Sie, welche Verletzungen abgedeckt sind, wo die Grenzen liegen und was zusätzlich bei Eigenbewegungen versichert ist.
Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung:
- ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogengelenk. - einen Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) zuzieht.
Beispiel: Die versicherte Person zieht sich durch das Anheben eines Schranks einen Leistenbruch zu. - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.
Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Regelung nicht erfasst.
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
In der HanseMerkur Unfallversicherung gilt auch:
Erweiterte erhöhte Kraftanstrengung und Eigenbewegungen
Es gelten als Unfall auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte:
- Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch),
- Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule,
- Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
Nicht versichert bleiben Schädigungen der Bandscheiben.
Was bedeutet das konkret?
Grundsätzlich braucht ein Unfall eine äußere Einwirkung. Bei der erhöhten Kraftanstrengung springt der Versicherungsschutz jedoch auch dann ein, wenn Sie sich durch besonders starken Muskeleinsatz selbst verletzen – zum Beispiel beim Abstützen, Heben oder Trainieren. Ob eine Anstrengung als „erhöht“ gilt, richtet sich nach Ihrer persönlichen körperlichen Verfassung. In der HanseMerkur Unfallversicherung ist dieser Schutz erweitert und schließt auch Verletzungen durch Eigenbewegungen ein, wobei Bandscheibenschäden ausgenommen bleiben.
Häufige Fragen
Was gilt als erhöhte Kraftanstrengung?
Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körperlichen Verhältnisse der versicherten Person.
Welche Verletzungen sind durch erhöhte Kraftanstrengung abgedeckt?
Als Unfall gelten die Verrenkung eines Gelenks an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule, ein Bauch- oder Unterleibsbruch (z. B. Leistenbruch) sowie das Zerren oder Zerreißen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule.
Sind Meniskus- und Bandscheibenschäden mitversichert?
Meniskus und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln und werden von der Grundregelung nicht erfasst. In der erweiterten Regelung zu Eigenbewegungen und erhöhter Kraftanstrengung sind auch Zerrungen oder Zerreißungen von Menisken abgedeckt. Schädigungen der Bandscheiben bleiben jedoch nicht versichert.
Was ist bei Eigenbewegungen zusätzlich versichert?
Als Unfall gelten auch durch Eigenbewegungen oder erhöhte Kraftanstrengungen verursachte Bauch-, Unterleibs- und Knochenbrüche (z. B. Schenkelhalsfraktur und Armbruch), Verrenkungen eines Gelenks an Gliedmaßen oder Wirbelsäule sowie Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern, Kapseln oder Menisken an Gliedmaßen oder Wirbelsäule.
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