Wer während der Laufzeit seiner HanseMerkur Unfallversicherung unverschuldet arbeitslos wird, kann seinen Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei stellen lassen – längstens für drei Jahre. Welche Bedingungen dafür gelten, was für Selbstständige zählt und wann die Beitragsfreistellung endet, erfahren Sie hier.
Beitragsfreistellung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit:
Wenn Sie während der Versicherungsdauer unverschuldet arbeitslos werden und
- das Versicherungsverhältnis zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestand,
- Sie mindestens 12 Monate vollbeschäftigt waren,
- die Arbeitslosigkeit mindestens einen Monat andauert,
- bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sind,
- Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben,
- sich aktiv um Arbeit bemühen und
- der Beitrag zu diesem Vertrag bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt war,
wird dieser Vertrag für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens für 3 Jahre – beitragsfrei gestellt.
Ende der Beitragsfreistellung:
Sollten Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde.
Besondere Regelungen:
- Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben (z. B. durch Insolvenz).
- Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne der vorstehenden Regelungen dar.
- Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist uns unverzüglich anzuzeigen.
Was bedeutet das konkret?
Verlieren Sie unverschuldet Ihre Arbeit, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für eine gewisse Zeit keine Beiträge für Ihre Unfallversicherung zahlen. Der Versicherungsschutz besteht dabei fort. Diese Erleichterung ist zeitlich begrenzt und endet, sobald Sie wieder eine Beschäftigung aufnehmen. Auch für Selbstständige gibt es eine entsprechende Regelung. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie lange kann mein Vertrag beitragsfrei gestellt werden?
Der Vertrag wird für die Dauer der Arbeitslosigkeit beitragsfrei gestellt, längstens jedoch für 3 Jahre.
Welche Voraussetzungen muss ich für die Beitragsfreistellung erfüllen?
Sie müssen unverschuldet arbeitslos geworden sein. Zudem muss das Versicherungsverhältnis zu Beginn der Arbeitslosigkeit seit mindestens 6 Monaten bestanden haben, Sie müssen mindestens 12 Monate vollbeschäftigt gewesen sein, die Arbeitslosigkeit muss mindestens einen Monat andauern, Sie müssen bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitslos gemeldet sein, Anspruch auf Arbeitslosengeld I oder II haben, sich aktiv um Arbeit bemühen und der Beitrag muss bis zur Arbeitslosigkeit gezahlt worden sein.
Wann endet die Beitragsfreistellung?
Wenn Sie erneut eine Beschäftigung aufnehmen, entfällt die Beitragsfreistellung mit Beginn des Monats, in dem die Beschäftigung aufgenommen wurde. Die Beendigung der Arbeitslosigkeit ist unverzüglich anzuzeigen.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Ja. Selbstständige gelten als arbeitslos, wenn sie ihre selbstständige Tätigkeit unfreiwillig und nicht nur vorübergehend eingestellt haben, zum Beispiel durch Insolvenz.
Zählt Arbeitsunfähigkeit als Arbeitslosigkeit?
Nein. Arbeitsunfähigkeit stellt keine Arbeitslosigkeit im Sinne dieser Regelungen dar.
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