In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung:
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Ziffer 31.1 kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- 1
Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- 2
Anlässlich eines Wohnungswechsels nach Ziffer 19 ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- 3
Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 120 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- 4
Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
- 5
Ein an der Außenseite des Gebäudes zeitweilig aufgestelltes Gerüst ist keine erhebliche Gefahrerhöhung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Ziffer 31.1 kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:
- 1
Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat.
- 2
Anlässlich eines Wohnungswechsels nach Ziffer 19 ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist.
- 3
Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 120 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
- 4
Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Dies gilt auch bei einem Wohnungswechsel.
- 5
Ein an der Außenseite des Gebäudes zeitweilig aufgestelltes Gerüst ist keine erhebliche Gefahrerhöhung.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018