Bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top gilt eine klare Regelung für beschädigte Sachen: Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte, aber beschädigte Gegenstände, kann er die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten – hier erfahren Sie, was das genau bedeutet.
Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Was bedeutet das konkret?
Wenn zuvor abhandengekommene Gegenstände wieder auftauchen und der Versicherungsnehmer sie behalten möchte, obwohl sie beschädigt sind, geht er nicht leer aus. Er kann in diesem Fall zusätzlich die vereinbarte Entschädigung erhalten, die sich an den Reparaturkosten orientiert. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Sachinhalt oben.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn wiederherbeigeschaffte Sachen beschädigt sind?
Behält der Versicherungsnehmer die wiederherbeigeschafften und beschädigten Sachen, kann er die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.
Muss ich die beschädigten Sachen zurückgeben?
Nein, der Versicherungsnehmer kann die wiederherbeigeschafften Sachen behalten und trotzdem eine Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten geltend machen.
Wonach richtet sich die Höhe der Entschädigung?
Die bedingungsgemäße Entschädigung richtet sich in diesem Fall nach der Höhe der Reparaturkosten.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]