In der Hausratversicherung der HanseMerkur (Tarif Top) gilt eine abhandengekommene Sache als zurückerhalten, wenn der Versicherungsnehmer den Besitz zurückerlangen könnte, davon aber keinen Gebrauch macht. Was das für die Rückerlangung konkret bedeutet, erfahren Sie hier.
Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurück zu erlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt die Sache als zurückerhalten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe fasst den Sachverhalt allgemeinverständlich zusammen: Könnte der Versicherungsnehmer eine verlorene oder abhandengekommene Sache wieder in seinen Besitz bringen, entscheidet sich aber dagegen, wird die Sache so behandelt, als hätte er sie bereits zurückerhalten.
Häufige Fragen
Wann gilt eine abhandengekommene Sache als zurückerhalten?
Eine abhandengekommene Sache gilt als zurückerhalten, wenn es dem Versicherungsnehmer möglich ist, den Besitz zurückzuerlangen, er davon aber keinen Gebrauch macht.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zur möglichen Rückerlangung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Muss der Versicherungsnehmer den Besitz tatsächlich zurückerlangen?
Entscheidend ist die Möglichkeit, den Besitz zurückzuerlangen. Macht der Versicherungsnehmer von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch, gilt die Sache dennoch als zurückerhalten.
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