Für die Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top gilt bei der Hemmung eine klare Regel zur Fristberechnung: Verzögert sich die Entschädigung durch ein Verschulden des Versicherungsnehmers, wird dieser Zeitraum bei den maßgeblichen Fristen nicht mitgezählt. Was das für die Fälligkeit bedeutet, erfahren Sie hier.
Bei der Berechnung der Fristen nach Ziffer 23.1 und Ziffer 23.2.1 gilt:
- Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung erklärt, wie bestimmte Fristen berechnet werden, wenn es bei der Entschädigung zu Verzögerungen kommt. Trägt der Versicherungsnehmer selbst die Verantwortung dafür, dass die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann, so wird dieser Zeitraum bei den entsprechenden Fristen einfach ausgeklammert. Die Frist wird für diese Zeit sozusagen angehalten (gehemmt).
Häufige Fragen
Was bedeutet Hemmung im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung?
Bei der Berechnung der Fristen nach Ziffer 23.1 und Ziffer 23.2.1 wird der Zeitraum nicht berücksichtigt, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Welche Fristen sind von der Hemmung betroffen?
Betroffen sind die Fristen nach Ziffer 23.1 und Ziffer 23.2.1.
Wann wird ein Zeitraum bei der Fristberechnung nicht mitgezählt?
Ein Zeitraum wird dann nicht berücksichtigt, wenn wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
In welchem Tarif gilt diese Regelung zur Hemmung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
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