Wann zahlt die HanseMerkur in der Hausratversicherung Top nach einem Schaden? Die Entschädigung wird fällig, sobald der Anspruch dem Grund und der Höhe nach feststeht – und bereits einen Monat nach der Schadenmeldung ist eine Abschlagszahlung möglich.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Was bedeutet das konkret?
Ausgezahlt wird die Entschädigung erst dann, wenn feststeht, dass ein Anspruch besteht und wie hoch dieser ist. Damit man in der Zwischenzeit nicht ganz ohne Geld dasteht, gibt es die Möglichkeit einer vorläufigen Teilzahlung: Einen Monat nach der Schadenmeldung lässt sich der Betrag anfordern, der mindestens sicher zu erwarten ist.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Kann ich vor der endgültigen Feststellung schon Geld erhalten?
Ja. Einen Monat nach Meldung des Schadens kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung beanspruchen.
Wie hoch ist die Abschlagszahlung?
Verlangt werden kann der Betrag, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Angaben gelten für die Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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