In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Anzeigepflicht:
Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018