Wer in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top zurückerlangte Sachen dem Versicherer zur Verfügung stellen muss, überträgt diesem zugleich Besitz, Eigentum und alle sonstigen Rechte an diesen Sachen. Was das für Versicherungsnehmer bedeutet, erklärt dieser Beitrag.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für die Übertragung der Rechte:
Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:
- Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Kommen abhandengekommene Gegenstände wieder zum Vorschein und müssen dem Versicherer überlassen werden, gehen die Rechte an diesen Sachen auf den Versicherer über. Das betrifft den Besitz, das Eigentum sowie alle weiteren Rechte, die der Versicherungsnehmer an diesen Sachen hat. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Rechte muss der Versicherungsnehmer im Tarif Top übertragen?
Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen.
Wann greift die Übertragung der Rechte?
Sie greift, wenn der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen muss.
An wen werden die Rechte übertragen?
Die Rechte werden an den Versicherer, also die HanseMerkur, übertragen.
Für welchen Tarif der Hausratversicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt für den Tarif Top der Hausratversicherung der HanseMerkur.
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