Wenn Kinder aus dem elterlichen Haushalt der HanseMerkur ausziehen und in Deutschland erstmals einen eigenen Haushalt gründen, greift im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung ein beitragsfreier Schutz für den neuen Haushalt – bis zu 6 Monate, unter klaren Voraussetzungen und mit einer einfachen Mitteilungspflicht.
Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz.
Voraussetzungen und Umfang:
- Dies gilt nicht für Wohngemeinschaften.
- Der Versicherungsschutz besteht bis zu 6 Monate.
- Er ist beitragsfrei, wenn das Kind einen eigenen Hausratversicherungsvertrag bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG abschließt.
Mitteilungspflicht:
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (in Quadratmetern) mitzuteilen.
Was bedeutet das konkret?
Zieht ein Kind, das bisher mit dem Versicherungsnehmer zusammengelebt hat, zum ersten Mal in einen eigenen Haushalt in Deutschland, bleibt der Hausrat dort für eine Übergangszeit weiter geschützt. Dieser Schutz kostet nichts extra, sofern das Kind einen eigenen Hausratvertrag bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG abschließt. Wichtig ist, die neue Adresse und die Wohnfläche zu melden. Für Wohngemeinschaften gilt diese Regelung nicht.
Häufige Fragen
Wie lange ist der Hausrat im ersten eigenen Haushalt des Kindes versichert?
Der Versicherungsschutz für den neuen Haushalt besteht bis zu 6 Monate.
Ist dieser Schutz beitragsfrei?
Ja, der Schutz ist beitragsfrei, wenn das Kind einen eigenen Hausratversicherungsvertrag bei der HanseMerkur Allgemeine Versicherung AG abschließt.
Gilt der Versicherungsschutz auch für Wohngemeinschaften?
Nein, für Wohngemeinschaften gilt diese Regelung nicht.
Was muss der Versicherung gemeldet werden?
Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und der Wohnfläche in Quadratmetern mitzuteilen.
Für welche Kinder gilt der Versicherungsschutz?
Er gilt für Kinder, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gründen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]