Auszubildende, Freiwilligendienstleistende und Wehrdienstleistende bleiben in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top mitversichert, auch wenn sie sich länger außerhalb der Wohnung aufhalten – so lange sie keinen eigenen Hausstand gründen. Wichtig ist dabei, unter welchen Voraussetzungen dieser Versicherungsschutz gilt.
Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während:
- der Ausbildung;
- einem freiwilligen Wehrdienst;
- einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst).
Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wer für eine Ausbildung, einen freiwilligen Wehrdienst oder einen gesetzlichen Freiwilligendienst länger nicht in der versicherten Wohnung wohnt, verliert dadurch nicht automatisch den Versicherungsschutz. Entscheidend ist, dass diese Person keinen eigenen Hausstand gründet – dann bleibt sie über die Hausratversicherung des gemeinsamen Haushalts abgesichert, und zwar unabhängig davon, wie lange der Aufenthalt außerhalb dauert.
Häufige Fragen
Bleibt mein Kind während der Ausbildung außerhalb versichert?
Ja. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person während der Ausbildung länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz, solange kein eigener Hausstand gegründet wird.
Welche Freiwilligendienste sind eingeschlossen?
Der Versicherungsschutz gilt während eines freiwilligen Wehrdienstes sowie eines sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienstes, zum Beispiel dem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr oder dem Bundesfreiwilligendienst.
Spielt die Dauer des Aufenthalts außerhalb der Wohnung eine Rolle?
Nein. Der Versicherungsschutz gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.
Wann endet dieser Versicherungsschutz?
Der Schutz besteht, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet. Ist das der Fall, greift die genannte Regelung nicht mehr.
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