Bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen innerhalb von Gebäuden versichert – etwa an Wasserversorgungsrohren, Heizungs- und Klimaanlagen sowie Bade- und Sanitäreinrichtungen. Hier erfahren Sie, welche Rohre und Bauteile abgedeckt sind und welche vom Versicherungsschutz ausgenommen bleiben.
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert:
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren:
- der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen;
- von Heizungs- oder Klimaanlagen;
- von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen.
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach Ziffer 6.3.1 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
- Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;
- Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Was als innerhalb des Gebäudes gilt:
- Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte.
- Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Nicht versichert:
- Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) sind nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Bruchschäden an bestimmten Rohren und Installationen, sofern diese zum versicherten Hausrat gehören und sich innerhalb des Gebäudes befinden. Bei Rohren der Wasserversorgung, von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen sind sowohl frostbedingte als auch sonstige Brüche abgedeckt. Bei Installationen wie Badeeinrichtungen, Armaturen, Heizkörpern oder Boilern sind ausschließlich frostbedingte Bruchschäden versichert. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte fallen nicht unter den Schutz.
Häufige Fragen
Welche Bruchschäden an Rohren sind versichert?
Versichert sind frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, an Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen sowie von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen. Voraussetzung ist, dass diese Rohre nach Ziffer 6.3.1 kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.
Welche Bruchschäden an Installationen sind abgedeckt?
Bei Installationen sind ausschließlich frostbedingte Bruchschäden versichert – etwa an Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuchen und an Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Teilen von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Was gilt als innerhalb des Gebäudes?
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten ebenfalls als Rohre innerhalb des Gebäudes.
Sind Rohre unterhalb der Bodenplatte versichert?
Nein. Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte sind nicht versichert – unabhängig davon, ob sie tragend oder nicht tragend sind.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]