Die HanseMerkur Hausratversicherung erstattet im Tarif Top Leitungswasserschäden – also Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus Rohren, Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Löschanlagen, Regenfallrohren sowie aus Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Zisternen ausgetreten ist. Hier erfahren Sie, was als Leitungswasser gilt und welche Betriebsflüssigkeiten dazugehören.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Leitungswasserschäden:
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren;
- Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Was bedeutet das konkret?
Kurz gesagt: Versichert ist Wasser, das dort austritt, wo es nicht hingehört – etwa aus Wasserleitungen, angeschlossenen Schläuchen, Heizungs- oder Klimaanlagen, Löschanlagen, innenliegenden Regenfallrohren sowie aus Wasserbetten, Aquarien, Zimmerbrunnen oder Zisternen. Auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen und Wasserdampf zählen dazu. Nicht dazu gehören Flüssigkeiten, die der Energieerzeugung dienen.
Häufige Fragen
Was gilt in der HanseMerkur Hausratversicherung Top als Leitungswasser?
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist – aus Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder verbundenen Schläuchen, aus damit verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, aus Heizungs- oder Klimaanlagen, Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren sowie aus Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen.
Gelten Betriebsflüssigkeiten und Wasserdampf ebenfalls als Leitungswasser?
Ja. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf.
Welche Flüssigkeiten sind ausgenommen?
Ausgenommen sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Zählt Wasser aus einem Aquarium oder Zimmerbrunnen dazu?
Ja. Wasser, das bestimmungswidrig aus Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen ausgetreten ist, gilt als Leitungswasser.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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