In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Leitungswasserschäden:
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren;
- Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
- Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen;
- den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen;
- Heizungs- oder Klimaanlagen;
- Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
- im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren;
- Wasserbetten, Aquarien, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Zisternen.
Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018