Die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top schützt bei Sturm- und Hagelereignissen: Ersetzt werden Schäden, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf die Gebäude einwirken, in denen sie sich befinden, sowie auf baulich verbundene Gebäude. Auch Schäden durch aufgeworfene Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände sind erfasst.
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
- Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Der nachfolgende Deckungsumfang nach Ziffer 9.4 Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und es im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift, wenn Sturm oder Hagel direkt auf Ihre versicherten Sachen oder auf das Gebäude einwirken, in dem sie sich befinden – ebenso bei baulich verbundenen Gebäuden. Auch wenn Sturm oder Hagel Dinge wie Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf diese Sachen oder Gebäude werfen, sind die Schäden abgedeckt. Folgeschäden an versicherten Sachen sind in den entsprechenden Fällen eingeschlossen. Der Bereich der weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) ist nur dann mitversichert, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Welche Sturm- und Hagelschäden sind versichert?
Versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude einwirken, in denen sich versicherte Sachen befinden, sowie auf baulich verbundene Gebäude. Ebenfalls versichert sind Schäden, wenn Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf diese Sachen oder Gebäude werfen.
Sind Folgeschäden mitversichert?
Ja. Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude einwirken, in denen sich versicherte Sachen befinden, oder wenn sie Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf diese Sachen oder Gebäude werfen.
Zählen auch baulich verbundene Gebäude dazu?
Ja. Versichert sind auch Schäden, wenn Sturm oder Hagel unmittelbar auf Gebäude einwirken oder Gegenstände darauf werfen, die mit dem versicherten Gebäude oder mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
Sind weitere Naturgefahren (Elementargefahren) automatisch enthalten?
Nein. Der Deckungsumfang nach Ziffer 9.4 Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ist nur versichert, wenn dies vertraglich vereinbart ist und im Versicherungsschein und dessen Nachträgen genannt ist.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]