Wann eine Entschädigung in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top verzinst wird, hängt vom Zeitpunkt der Schadenanzeige und der Leistung ab. Erfahren Sie, ab wann Zinsen anfallen, welcher Zinssatz gilt und wann diese fällig werden.
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
1. Entschädigung:
- Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen.
- Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
2. Zinssatz:
- Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Schaden gemeldet, kann auf die zu zahlende Entschädigung ein Zins anfallen. Zahlt der Versicherer die Entschädigung jedoch schnell – innerhalb eines Monats –, entsteht keine Verzinsung. Der Zinssatz orientiert sich am gesetzlichen Basiszinssatz, bewegt sich aber innerhalb einer festgelegten Unter- und Obergrenze. Ausgezahlt werden die Zinsen gemeinsam mit der Entschädigung.
Häufige Fragen
Ab wann wird die Entschädigung verzinst?
Die Entschädigung ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen.
Fallen auch dann Zinsen an, wenn schnell gezahlt wird?
Nein. Eine Verzinsung gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Wie hoch ist der Zinssatz?
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
Wann werden die Zinsen fällig?
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Kann es eine weitergehende Zinspflicht geben?
Ja, die genannten Regelungen gelten, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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