Wer in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top eine Obliegenheit verletzt, muss mit Konsequenzen rechnen: Der Versicherer kann kündigen und unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei werden. Hier erfahren Sie, welche Folgen eine Obliegenheitsverletzung nach sich ziehen kann.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Ziffer 24.1 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 31.2 und Ziffer 31.2.4 Folgendes:
- Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.
- Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
25 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
Was bedeutet das konkret?
Eine Obliegenheit ist eine Pflicht, an die sich der Versicherungsnehmer halten sollte. Hält er sich nicht daran, kann das Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. In diesem Fall darf der Versicherer den Vertrag beenden und muss die Leistung möglicherweise nicht oder nur zum Teil erbringen. Ob und in welchem Umfang das gilt, richtet sich nach den genannten Bedingungen.
Häufige Fragen
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung im Tarif Top?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Ziffer 24.1 genannten Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den Voraussetzungen nach Ziffer 31.2 und Ziffer 31.2.4 berechtigt zu kündigen und kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Ja. Bei Verletzung einer der in Ziffer 24.1 genannten Obliegenheiten ist der Versicherer unter den genannten Voraussetzungen berechtigt zu kündigen.
Verliere ich meinen kompletten Leistungsanspruch?
Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Ob die Leistung vollständig oder nur zum Teil entfällt, richtet sich nach den Voraussetzungen der Ziffer 31.2 und Ziffer 31.2.4.
Welche Bedingungen sind für die Folgen maßgeblich?
Maßgeblich sind die in Ziffer 24.1 genannten Obliegenheiten sowie die Voraussetzungen nach Ziffer 31.2 und Ziffer 31.2.4.
Inhalte aus: HanseMerkur Hausratversicherung, Tarif Top, Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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