Wird ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt, greifen in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top dieselben Rechte und Pflichten wie bei der Zurückerlangung eines Wertpapiers. Die Entschädigung darf jedoch behalten werden, soweit durch die Verzögerung fälliger Leistungen ein Zinsverlust entstanden ist.
Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren:
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers.
Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt wird, gelten für den Versicherungsnehmer grundsätzlich dieselben Regeln wie beim Wiederauffinden eines Wertpapiers. Ein Sonderfall besteht dann, wenn durch die Rückabwicklung fällige Leistungen aus den Wertpapieren verspätet ausgezahlt werden: Für den daraus entstandenen Zinsverlust darf die erhaltene Entschädigung insoweit behalten werden. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Inhalt oben.
Häufige Fragen
Welche Rechte und Pflichten habe ich bei einem kraftlos erklärten Wertpapier?
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, gelten für den Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Zurückerlangung des Wertpapiers.
Muss ich die Entschädigung immer vollständig zurückzahlen?
Der Versicherungsnehmer kann die Entschädigung behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist.
In welchem Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Was ist mit „Zurückerlangung des Wertpapiers“ gemeint?
Für die kraftlos erklärten Wertpapiere gelten die gleichen Rechte und Pflichten wie bei der Zurückerlangung des Wertpapiers. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
Inhalte aus: 27 Welche weiteren Vereinbarungen liegen dem Vertrag zugrunde?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]