In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Besitzstandsgarantie / Vorversicherergarantie (Regulierung nach den Bedingungen des direkten Vorvertrags):
- 1 Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung des unmittelbaren Vorvertrags versichert waren. Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
- 2 Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die a) mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und b) maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei der HanseMerkur beendet wurden und c) nicht vom Vorversicherer gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurden und d) denselben Versicherungsnehmer aufweisen und e) für ein inländisches Risiko abgeschlossen waren und deutschem Versicherungsvertragsrecht unterlagen.
- 3 Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrags, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach den bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
- 4 Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit a) Vorsatz; b) im Ausland vorkommende Schadenereignisse; c) berufliche und gewerbliche Risiken; d) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen; e) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit; f) Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (z. B. der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung); g) Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung; h) Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden; i) Glasschäden; j) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden; k) Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss willentlich verursacht wurden.
- 5 Kündigung der Vorversicherergarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- 1 Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Vorversicherergarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung des unmittelbaren Vorvertrags versichert waren. Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
- 2 Voraussetzungen
Als unmittelbarer Vorvertrag gelten Verträge, die a) mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben und b) maximal 3 Monate vor Vertragsbeginn bei der HanseMerkur beendet wurden und c) nicht vom Vorversicherer gekündigt oder im gegenseitigen Einvernehmen aufgehoben wurden und d) denselben Versicherungsnehmer aufweisen und e) für ein inländisches Risiko abgeschlossen waren und deutschem Versicherungsvertragsrecht unterlagen.
- 3 Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vorvertrags, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergarantie richtet sich nach den bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
- 4 Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht für Schäden im Zusammenhang mit a) Vorsatz; b) im Ausland vorkommende Schadenereignisse; c) berufliche und gewerbliche Risiken; d) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen; e) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit; f) Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (z. B. der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung); g) Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung; h) Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden; i) Glasschäden; j) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden; k) Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsschluss willentlich verursacht wurden.
- 5 Kündigung der Vorversicherergarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018