Bei der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top ist Vandalismus nach einem Einbruch klar definiert: Er liegt vor, wenn der Täter in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gelten.
In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Vandalismus nach einem Einbruch:
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Ziffer 4.1.1, 4.1.3, 4.1.5, oder 4.1.6 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Was bedeutet das konkret?
Von Vandalismus nach einem Einbruch spricht man, wenn ein Täter auf eine der beschriebenen Arten in die versicherten Räume gelangt und dort mit Absicht Gegenstände kaputt macht oder beschädigt. Entscheidend ist also, dass der Täter erst eindringt und die Beschädigung vorsätzlich erfolgt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich ist der Wortlaut oben.
Häufige Fragen
Was gilt als Vandalismus nach einem Einbruch?
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Ziffer 4.1.1, 4.1.3, 4.1.5, oder 4.1.6 beschrieben in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.
Muss der Täter vorsätzlich handeln?
Ja. Die versicherten Sachen müssen vorsätzlich zerstört oder beschädigt werden, damit Vandalismus nach einem Einbruch vorliegt.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Auf welche Bedingungen bezieht sich das Eindringen des Täters?
Das Eindringen des Täters muss wie in Ziffer 4.1.1, 4.1.3, 4.1.5, oder 4.1.6 beschrieben erfolgen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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