Bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub greift der Versicherungsschutz der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top nicht für alle Schadenursachen. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch weitere Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen – und das ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub:
Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturgefahren verursacht werden:
- Überschwemmung
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck
- Dachlawinen
- Lawinen
- Vulkanausbruch
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Was bedeutet das konkret?
Auch wenn ein Schaden im Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch oder Raub entsteht, sind Schäden durch die genannten weiteren Naturgefahren nicht mitversichert. Selbst wenn eine solche Naturgefahr nur zusammen mit anderen Ursachen zum Schaden beiträgt, bleibt dieser Ausschluss bestehen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Raub nicht versichert?
Nicht versichert sind Schäden, die durch weitere Naturgefahren verursacht werden, also durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Gilt der Ausschluss auch, wenn die Naturgefahr nur eine von mehreren Ursachen ist?
Ja. Der Ausschluss gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Zählt ein Erdbeben zu den ausgeschlossenen Naturgefahren?
Ja, Erdbeben gehört zu den weiteren Naturgefahren, für die in diesem Zusammenhang kein Versicherungsschutz besteht.
In welchem Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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