Bei der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top sind die Folgen einer Gefahrerhöhung in den Ziffern 31.1.3 bis 31.1.5 geregelt. Hier erfahren Sie, wo diese Bestimmungen zu finden sind und welche Regelung zusätzlich für wiederherbeigeschaffte Sachen gilt.
Folgen einer Gefahrerhöhung im Tarif Top:
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in Ziffer 31.1.3 bis 31.1.5 geregelt.
26 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko während der Vertragslaufzeit erhöht (eine sogenannte Gefahrerhöhung), sind die daraus entstehenden Folgen in bestimmten Regelungsstellen des Bedingungswerks festgehalten. Für die Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top finden sich diese Bestimmungen in den Ziffern 31.1.3 bis 31.1.5. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich bleibt der Wortlaut der Bedingungen.
Häufige Fragen
Wo sind die Folgen einer Gefahrerhöhung geregelt?
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in Ziffer 31.1.3 bis 31.1.5 geregelt.
Für welchen Tarif gelten diese Regelungen?
Die Regelungen gelten für die Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Wo finde ich Informationen zu wiederherbeigeschafften Sachen?
Was für wiederherbeigeschaffte Sachen gilt, wird unter Punkt 26 behandelt. Details hängen vom konkreten Bedingungswerk ab.
[Hinweis: Die Aktualität dieser Inhalte können sich geändert haben, aktuelle Informationen finden Sie unter den weiterführenden Informationen.]