In der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top sind bestimmte Schäden ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa durch Plansch- oder Reinigungswasser, Schwamm, Grundwasser, Überschwemmung, Erdbeben, Schneedruck oder Erdsenkung. Hier erfahren Sie, welche Ursachen nicht versichert sind und welche Ausnahmen gelten.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch:
- Regenwasser aus nicht im Gebäude verlaufenden Regenfallrohren;
- Plansch- oder Reinigungswasser;
- Schwamm;
- Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
- Erdbeben, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen, Vulkanausbruch;
- Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 6.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat;
- Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage.
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung nennt die Schadenursachen, die im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung nicht abgedeckt sind. Dazu zählen unter anderem Wasser, das nicht aus dem normalen Leitungssystem stammt, verschiedene Naturereignisse sowie Schäden im Zusammenhang mit Sprinkler- oder Berieselungsanlagen. Außerdem besteht kein Schutz für Gebäude oder Gebäudeteile, die noch nicht bezugsfertig sind, samt der dort befindlichen Sachen. Für Erdsenkung oder Erdrutsch gilt eine Ausnahme, wenn Leitungswasser die Ursache war. Diese Erläuterung dient nur als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Überschwemmung oder Grundwasser versichert?
Nein. Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge sowie einen dadurch hervorgerufenen Rückstau sind nicht versichert.
Sind Naturereignisse wie Erdbeben oder Schneedruck abgedeckt?
Nein. Schäden durch Erdbeben, Schneedruck, Dachlawinen, Lawinen und Vulkanausbruch sind nicht versichert.
Gibt es eine Ausnahme bei Erdsenkung oder Erdrutsch?
Ja. Erdsenkung oder Erdrutsch sind grundsätzlich nicht versichert – es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziffer 6.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat.
Besteht Versicherungsschutz für nicht bezugsfertige Gebäude?
Nein. Schäden an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind, sind nicht versichert. Das gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen.
Sind Schäden durch das Öffnen von Sprinklern versichert?
Nein. Schäden durch das Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten oder Reparaturarbeiten am versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage sind nicht versichert.
Inhalte aus: 2018
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