Bei Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top gilt eine wichtige Besonderheit: Damit Schäden abgedeckt sind, müssen die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1 erfüllt sein. Was das für den Versicherungsschutz bedeutet, erfahren Sie hier.
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1 erfüllt sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Diese unverbindliche Lesehilfe erklärt den Sachverhalt in einfachen Worten: Im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung besteht Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl nur dann, wenn die dafür festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind. Diese Voraussetzungen sind in Ziffer 4.1 der Bedingungen beschrieben.
Häufige Fragen
Was gilt bei Einbruchdiebstahl im Tarif Top?
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Ziffer 4.1 erfüllt sein.
Wo sind die Voraussetzungen für Einbruchdiebstahl geregelt?
Die Voraussetzungen sind in Ziffer 4.1 festgelegt.
In welchem Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung gilt diese Besonderheit?
Diese Besonderheit gilt im Tarif Top der Hausratversicherung der HanseMerkur.
Welche konkreten Voraussetzungen nach Ziffer 4.1 gelten?
Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus Ziffer 4.1 des jeweiligen Bedingungswerks. Details dazu hängen vom konkreten Tarif und Bedingungswerk ab.
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