In der Hausratversicherung der HanseMerkur gilt im Tarif Top folgendes für Best-Leistungsgarantie / Marktgarantie:
- 1 Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Marktgarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit einer höheren Entschädigungsgrenze versichert wären.
- 2 Voraussetzungen für die Leistungen
Über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Hausratversicherung, der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt, bestünde Versicherungsschutz. Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
- 3 Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifs zur Hausratversicherung, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich nach der bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
- 4 Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht für a) Vorsatz; b) im Ausland vorkommende Schadenereignisse; c) berufliche und gewerbliche Risiken; d) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen; e) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit; f) Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (z. B. der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung); g) Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung; h) Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden; i) Glasschäden; j) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratversicherungsvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden; k) Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
- 5 Kündigung der Marktgarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
28 Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie verhält es sich mit der Beitragszahlung?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
- 1 Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Marktgarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit einer höheren Entschädigungsgrenze versichert wären.
- 2 Voraussetzungen für die Leistungen
Über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Hausratversicherung, der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt, bestünde Versicherungsschutz. Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
- 3 Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifs zur Hausratversicherung, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen. Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich nach der bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
- 4 Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht für a) Vorsatz; b) im Ausland vorkommende Schadenereignisse; c) berufliche und gewerbliche Risiken; d) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen; e) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit; f) Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (z. B. der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung); g) Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung; h) Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden; i) Glasschäden; j) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratversicherungsvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden; k) Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
- 5 Kündigung der Marktgarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
28 Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie verhält es sich mit der Beitragszahlung?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018