Die Best-Leistungs- bzw. Marktgarantie der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top ersetzt auch Hausratschäden, die im eigenen Vertrag nicht oder nur mit geringerer Grenze versichert sind, aber bei einem anderen Anbieter Deckung fänden. Erfahren Sie hier, welche Voraussetzungen und Nachweise gelten, wie weit der Leistungsumfang reicht, welche Einschränkungen bestehen und wie sich die Marktgarantie kündigen lässt.
1 Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Marktgarantie leistet der Versicherer auch für Hausratschäden, die im Rahmen des vereinbarten Vertrags nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit einer höheren Entschädigungsgrenze versichert wären.
2 Voraussetzungen für die Leistungen
Über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Hausratversicherung, der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt, bestünde Versicherungsschutz.
Der Nachweis (in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu erbringen.
3 Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Tarifs zur Hausratversicherung, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde, und berücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen, höhere Entschädigungsgrenzen oder geringere Selbstbeteiligungen und Mindestschadenhöhen.
Die Höchstersatzleistung für derartige Schäden richtet sich nach der bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
4 Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht für:
- a) Vorsatz;
- b) im Ausland vorkommende Schadenereignisse;
- c) berufliche und gewerbliche Risiken;
- d) Assistance- und sonstige versicherungsfremde Dienstleistungen;
- e) Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit;
- f) Deckungen über Allgefahren-Verträge oder Verträge mit „Unbenannte Gefahren“-Deckungen oder die nicht auf Basis der Hausratbedingungen basieren (z. B. der Reisegepäckversicherung oder der Elektronikversicherung);
- g) Diebstahl von Fahrrädern sowie deren Beschädigung;
- h) Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden;
- i) Glasschäden;
- j) Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratversicherungsvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden;
- k) Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrags und des Vorvertrags, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden.
5 Kündigung der Marktgarantie
Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat die Vorversicherergarantie durch schriftliche Erklärung kündigen.
Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird.
Macht der Versicherer von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags hat der Versicherer nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der der abgelaufenen Versicherungszeit entspricht.
Was bedeutet das konkret?
Die Marktgarantie sorgt dafür, dass Sie auch dann abgesichert sind, wenn ein Hausratschaden zwar im eigenen Vertrag nicht enthalten ist, aber bei einem anderen, allgemein zugänglichen deutschen Anbieter versichert wäre oder dort besser abgesichert wäre. In solchen Fällen orientiert sich die Leistung an den besseren Bedingungen des Vergleichstarifs, den Sie nachweisen. Es gibt jedoch klar benannte Ausnahmen, und die vereinbarte Versicherungssumme bleibt die obere Grenze der Entschädigung. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Wofür leistet die Marktgarantie?
Sie leistet auch für Hausratschäden, die im eigenen Vertrag nicht eingeschlossen sind, jedoch über die Hausratversicherung eines anderen Anbieters versichert oder mit einer höheren Entschädigungsgrenze versichert wären.
Welche Voraussetzungen gelten und wer muss den Nachweis erbringen?
Es müsste über einen zum Zeitpunkt des Schadenereignisses allgemein und überregional zugänglichen Tarif zur Hausratversicherung, der dem deutschen Versicherungsvertragsrecht unterliegt, Versicherungsschutz bestehen. Den Nachweis über die Mitversicherung – in Form von Besonderen Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln – muss der Versicherungsnehmer erbringen.
Bis zu welcher Höhe wird ersetzt?
Die Höchstersatzleistung richtet sich nach der bei der HanseMerkur vereinbarten Versicherungssumme für diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über diese Versicherungssumme hinaus ist nicht möglich.
Welche Schäden sind von der Marktgarantie ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Vorsatz, im Ausland vorkommende Schadenereignisse, berufliche und gewerbliche Risiken, Assistance- und versicherungsfremde Dienstleistungen, Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit, bestimmte Allgefahren- bzw. „Unbenannte Gefahren“-Deckungen, Diebstahl und Beschädigung von Fahrrädern, Elementar- oder erweiterte Naturgefahrenschäden, Glasschäden sowie bestimmte Selbstbeteiligungen und Summendifferenzen.
Wie kann die Marktgarantie gekündigt werden?
Versicherungsnehmer und Versicherer können die Vorversicherergarantie unter Einhaltung einer Frist von einem Monat durch schriftliche Erklärung kündigen. Der Versicherungsnehmer kann bestimmen, dass seine Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahrs wirksam wird. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: 28 Wann beginnt der Versicherungsschutz und wie verhält es sich mit der Beitragszahlung? Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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