Reparaturkosten für Leitungswasserschäden sind in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top mitgedacht: Wer in einer gemieteten Wohnung oder in Sondereigentum lebt, erfährt hier, welche Kosten für die Reparatur von Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten nach einem Leitungswasserschaden gemeint sind.
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden repariert werden müssen an:
- Bodenbelägen
- Innenanstrichen
- Tapeten
Voraussetzung:
Der Schaden muss in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden sein.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
Was bedeutet das konkret?
Wenn durch einen Leitungswasserschaden Teile Ihrer Wohnung wie der Fußbodenbelag, die Wandfarbe oder die Tapeten in Mitleidenschaft gezogen werden, sind die Kosten für deren Reparatur gemeint. Dies betrifft Wohnungen, die Sie gemietet haben oder die sich in Ihrem Sondereigentum befinden.
Häufige Fragen
Welche Reparaturkosten sind gemeint?
Gemeint sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen.
Für welche Wohnungen gilt das?
Voraussetzung ist, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
In welchem Tarif gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Sind Tapeten bei einem Leitungswasserschaden eingeschlossen?
Ja, die Reparaturkosten für Tapeten sind ebenso gemeint wie die für Bodenbeläge und Innenanstriche, sofern der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist.
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