In der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top gibt es klare Grenzen bei der Kostenübernahme: Angleichungen unbeschädigter Sachen an entschädigte Sachen sowie fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache sind ausgeschlossen. Zugleich zeigt der Beitrag, welcher Hausrat innerhalb und außerhalb des Versicherungsorts abgesichert ist.
Nicht versicherte Kosten:
Nicht versichert sind Kosten, die entstehen bei:
- der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen
- fertigungsbedingten Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild
Versicherter Hausrat und Versicherungsort:
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ebenfalls versichert ist Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt.
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach Ziffer 15 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt grundsätzlich für die betroffenen Sachen selbst. Sie übernimmt jedoch keine zusätzlichen Kosten dafür, dass unbeschädigt gebliebene Gegenstände optisch an ersetzte Gegenstände angepasst werden, und auch keine Mehrkosten, wenn ein Ersatzstück aus fertigungstechnischen Gründen im Aussehen leicht abweicht. Der Hausrat ist am vereinbarten Versicherungsort geschützt und in bestimmten Fällen auch außerhalb davon.
Häufige Fragen
Werden Kosten für die optische Angleichung unbeschädigter Sachen übernommen?
Nein. Kosten, die bei der Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Farbe und Struktur) an entschädigte Sachen entstehen, sind nicht versichert.
Was gilt, wenn die Ersatzsache im Aussehen leicht abweicht?
Kosten für fertigungsbedingte Abweichungen der Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild sind nicht versichert.
Wo ist der Hausrat versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
Ist Hausrat außerhalb des Versicherungsorts abgesichert?
Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach Ziffer 15 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist.
Ist Hausrat versichert, der wegen eines Versicherungsfalls entfernt wurde?
Ja. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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