Die Außenversicherung im Tarif Top der HanseMerkur Hausratversicherung schützt versicherte Sachen weltweit, wenn sie sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie lange „vorübergehend“ ist und bis zu welcher Höhe entschädigt wird.
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
- Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. Zeiträume von mehr als neun Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Die Entschädigung ist auf 55 % der Versicherungssumme, maximal 30.000 EUR begrenzt. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (Ziffer 21).
Was bedeutet das konkret?
Die Außenversicherung dehnt den Schutz Ihres Hausrats über die eigene Wohnung hinaus aus: Nehmen Sie versicherte Sachen zeitweise mit – etwa auf Reisen oder an einen anderen Ort –, sind sie weltweit mitversichert. Wichtig ist, dass es sich um Ihr Eigentum oder Gebrauchsgegenstände handelt (auch von Personen aus Ihrem Haushalt) und dass die Sachen sich nur vorübergehend außerhalb befinden. Für die Höhe der Leistung und für Wertsachen gelten dabei besondere Grenzen.
Häufige Fragen
Wo gilt die Außenversicherung?
Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Sachen sind über die Außenversicherung geschützt?
Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers sind oder seinem Gebrauch dienen. Das gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen.
Was gilt als „nur vorübergehend“ außerhalb des Versicherungsorts?
Die Sachen müssen sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts befinden. Zeiträume von mehr als neun Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Wie hoch ist die Entschädigung bei der Außenversicherung?
Die Entschädigung ist auf 55 % der Versicherungssumme, maximal 30.000 EUR begrenzt.
Gelten für Wertsachen und Bargeld besondere Grenzen?
Ja. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten zusätzlich Entschädigungsgrenzen (Ziffer 21).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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