In der HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top sind vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt, besonders geregelt. Wer wissen möchte, wie sich das auf später vom Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzte Sachen auswirkt, findet hier die entscheidenden Hinweise.
Für vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt, gilt im Tarif Top:
Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert.
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung stellt als unverbindliche Lesehilfe klar: Gegenstände, die der Eigentümer des Gebäudes eingebracht hat oder die in sein Eigentum übergegangen sind und für die er das Risiko trägt, fallen nicht unter den Versicherungsschutz. Werden solche Sachen anschließend vom Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt, bleibt es auch für diese Ersatzsachen beim fehlenden Versicherungsschutz.
Häufige Fragen
Sind vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen im Tarif Top versichert?
Es geht um vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Diese sind nicht versichert.
Was gilt, wenn der Mieter oder Wohnungseigentümer solche Sachen ersetzt?
Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind auch diese ebenfalls nicht versichert.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Die Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Um welche Sachen geht es genau?
Es handelt sich um Sachen, die der Gebäudeeigentümer eingebracht hat oder die in sein Eigentum übergegangen sind und für die er die Gefahr trägt.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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