Wenn nach einem Einbruch Reparaturen nötig werden, übernimmt die HanseMerkur Hausratversicherung im Tarif Top die Reparaturkosten für Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung – auch bei Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub. Hier erfahren Sie, welche Schäden dazuzählen.
Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Voraussetzung für die Übernahme:
- Die Schäden müssen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sein.
Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
Was bedeutet das konkret?
Wird bei einem Einbruch oder Raub etwas am Gebäude beschädigt – etwa im Bereich Ihrer Wohnung – und muss dies repariert werden, können die dafür anfallenden Reparaturkosten übernommen werden. Das gilt auch, wenn Täter innerhalb der Wohnung mutwillig etwas zerstören (Vandalismus) nach einem Einbruch oder Raub. Diese Beschreibung ist eine unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Welche Kosten sind mit Reparaturkosten für Gebäudeschäden gemeint?
Gemeint sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen.
Welche Voraussetzung muss für die Übernahme erfüllt sein?
Die Schäden müssen durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sein.
Sind Vandalismusschäden ebenfalls abgedeckt?
Ja. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
In welchem Tarif der HanseMerkur Hausratversicherung gilt diese Regelung?
Diese Regelung gilt in der Hausratversicherung der HanseMerkur im Tarif Top.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2018
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